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Informationspflichten zwischen Unternehmen und Verbrauchern gemäß FAGG
Veranstaltungsinformationen
Veranstaltung: 24h Lauf Rubenshof am 12./13. September 2025
Veranstalter:
Verein Mit Kindern wachsen (ZVR-Nr.: 434830247)
Rubensdorf 1, 4880 Berg im Attergau
vertreten durch Obmann Robert Herzog und Organisationsleiter Sascha Brandstötter
Tel.: +43 660 6558855
E-Mail:
Durchführung der Onlineanmeldung im Namen und Auftrag sowie auf Rechnung des Veranstalters durch
Sportzeitnehmung.at – Mag. Michael Frei
Leebgasse 81/27, 1100 Wien
E-Mail:
Dienstleistung
Onlineanmeldung für die Veranstaltung
Der Teilnehmer[1] meldet sich über das Online-Anmeldeformular zur oben angeführten Veranstaltung mit seinen erforderlichen Daten für die Teilnahme an. Nach Abschluss der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung an die im Anmeldeformular angegebenen Email-Adresse verschickt. Im Falle einer Zahlung des Nenngeldes per Banküberweisung erhält der Teilnehmer nach Zahlungseingang eine zusätzliche Email mit der Bestätigung der Anmeldung. Ab Bezahlung des Nenngeldes ist die Anmeldung für die Veranstaltung abgeschlossen und gültig.
Die Onlineanmeldung für die Veranstaltung steht bis zum Nennschluss am 08.09.2025 22:00 zur Verfügung.
Der Teilnehmer schließt den Vertrag zur Teilnahme an der Veranstaltung direkt mit dem Veranstalter ab. Sportzeitnehmung.at stellt dem Veranstalter dafür seine Anmeldeplattform zur Verfügung, tritt aber in keine Vertragsbeziehung mit dem Teilnehmer.
Durchführung der Veranstaltung
Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt durch den Veranstalter. Informationen zum genauen Ablauf können auf der Veranstalterwebseite Home | 24-Stunden-Lauf (https://rubenshofbewegt.at) abgerufen werden.
Nenngeld und Kosten
Die Nenngelder (inkl. aller allfälligen Steuern und Abgaben) sind in der nachfolgenden Übersicht je Bewerb und Kategorie dargestellt.
24h Lauf Einzel
ab 01.04.2025 € 85,-
ab 11.07.2025 € 100,-
ab 15.08.2025 € 130,-
24h Lauf 3er Team - Welches Team kommt am weitesten?
ab 01.04.2025 € 255
ab 11.07.2025 € 300,-
ab 15.08.2025 € 390,-
12h Lauf Einzel
ab 01.04.2025 € 60,-
ab 11.07.2025 € 70,-
ab 15.08.2025 € 90,-
6h Lauf Einzel
ab 01.04.2025 € 50,-
ab 11.07.2025 € 60,-
ab 15.08.2025 € 80,-
2h Lauf Kids / Jugendliche
€ 20,-
Sportzeitnehmung.at übernimmt das Nenngeld im Namen und auf Rechnung für den Veranstalter und leitet dieses an den Veranstalter weiter.
Zahlungsmöglichkeiten
Für die Bezahlung des Nenngeldes stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
· für die gesamte Dauer der Onlineanmeldung
o eps – Überweisung
o Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa, American Express)
· bis 14 Tage vor der Veranstaltung
o Banküberweisung
Die Zahlung über eps und Kreditkarte wird über den Zahlungsdienstleister „mollie“ abgewickelt.
Allgemeine Bedingungen
Vertragslaufzeit
Der Teilnehmer meldet sich mit der Onlineanmeldung ausschließlich für diese Veranstaltung an. Die Anmeldung ist erst mit der vollständigen Bezahlung des Nenngelds gültig. Der Teilnehmer wird in der Bestätigungsemail der Anmeldung explizit darauf hingewiesen.
Leistungszeitraum
Die Onlineanmeldung wird für den 24h Lauf Rubenshof für den gewählten Bewerb am 12./13. September 2025 gebucht.
Kautionen
Beim Abholen der Startunterlagen sind vor Ort EUR 10,- als Kaution für den Transponder (Zeitmessung) zu hinterlegen. Dieser Betrag wird nach dem Rennen bei Rückgabe der Lenkernummer wieder refundiert.
Diese Kaution ist NICHT Bestandteil der Onlineanmeldung und ist ausschließlich vor Ort in bar zu hinterlegen.
Beschwerden
Sie können Beschwerden hinsichtlich der Onlineanmeldung direkt an sportzeitnehmung.at an die Email-Adresse
Beschwerden hinsichtlich der Veranstaltung richten Sie bitte direkt an den oben genannten Veranstalter.
Rücktritt/Widerruf
Das Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht ist bei Entgelten für Freizeitbetätigung, wie eine Sportveranstaltung zu einem festen Termin, ausgeschlossen. Das Datum der Veranstaltung wird während des gesamten Anmeldezeitraums öffentlich bekannt gemacht.
Aus Kulanz kann der Veranstalter einer Stornierung einer Anmeldung zustimmen. Im Falle einer Rücküberweisung fallen gegebenenfalls Spesen an. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.
Bei Nichtantreten an der Veranstaltung oder bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngelds.
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet